Psychotherapeutisches Fachspezifikum
für Transaktionsanalytische Psychotherapie
In Vorbereitung:
Dritter Ausbildungsabschnitt (postgraduelle psychotherapeutische Fachausbildung - Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie - Transaktionsanalytische Psychotherapie) gemäß § 13 PThG 2024
Curriculum
Ausbildung - Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie - Transaktionsanalytische Psychotherapie
gemäß §§ 6 und 7 PTHG, BGBl. Nr. 361/1990
Das Institut für Transaktionsanalytische Psychotherapie - itap ist eine vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz anerkannte psychotherpeutische Fachgesellschaft.
Aktuell:
Ausbildung - Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie - Transaktionsanalytische Psychotherapie
gemäß §§ 6 und 7 PTHG, BGBl. Nr. 361/1990
Ausbildungsdauer
mindestens 5 Jahre
Ausbildungsorte
Graz, Wien
Schwerpunkte der Ausbildung
Theorie: 325 Stunden
Lehranalyse: 120 Std. Einzel- und 80 Std. Gruppenselbsterfahrung
Praktikum: 550 Std.. davon 150 Std. klinisch unter Supervision
Psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision: 600 Std.
Anmeldung und Informationen
trkmic@gmx.net | 0650 68 84 602
office@buchinger.at | 0699 171 286 90
Bitte beachten Sie
Das psychotherapeutische Fachspezifikum setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als PsychotherapeutIn vorbereitet.
Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der Ausbildungsteilnehmer den Status "Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der Ausbildungsteilnehmer selbständig mit KlientInnen arbeiten (600 Stunden Praxis), wobei diese Stunden protokolliert und von erfahrenen PsychotherapeuInnen supervidiert werden.
Voraussetzungen
Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolvieren, wer
1. eigenberechtigt ist,
2. das 24. Lebensjahr vollendet hat,
3. die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, daß eine Ausbildungsstelle für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums,einschließlich des Praktikums § 6 Abs.2 Z2 des PthG, zur Verfügung gestellt werden wird, vorlegt,
4. das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat,
5. und entweder eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr.102/1961, absolviert hat oder
6. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums zugelassen worden ist, oder
7. eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
8. ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder
9. einen in Österreich nostrifizierten Abschluß eines ordentlichen Studiums im Sinne von Punkt 8. an einer ausländischen Universität nachweist.

