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Curriculum

I. Ausbildungsziele

 

Ziel und Zweck des psychotherapeutischen, transaktionsanalytischen Curriculums ist es, die Ausbildung zur transaktionsanalytischen PsychotherapeutIn auf den Grundlagen des österreichischen Psychotherapiegesetzes vom 7. Juni 1990 und in Beziehung zu den Anforderungen der Internationalen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (ITAA) und der Europäischen Gesellschaft für Transaktionsanalyse (EATA) festzulegen. Die Europäische Gesellschaft für Transaktionsanalyse (EATA) macht es sich zur Aufgabe, Wissen und Forschung innerhalb der Transaktionsanalyse zu fördern, die Theorie weiterzuentwickeln, verbindliche Maßstäbe für die Praxis zu gewährleisten sowie die Zusammenarbeit zwischen TransaktionsanalytikerInnen in Europa zu stärken. Die EATA regelt in ihrem Handbuch für die Weiterbildung und Prüfung, welches im Sinne einer Qualitätssicherung laufend aktualisiert wird, Ausbildung und Prüfung im internationalen Bereich. Teile davon wurden an die österreichischen Verhältnisse entsprechend dem österreichischen Psychotherapiegesetz adaptiert.

 

Transaktionsanalytische PsychotherapeutInnen üben ihren Beruf, wie er in §1 des Psychotherapiegesetzes umschrieben ist und durch die Berufspflichten in §14 bis §16 bestimmt ist, in voller Verantwortung gegenüber den Gesetzen der Republik Österreich aus.

Insbesondere sollen transaktionsanalytische PsychotherapeutInnen befähigt werden, eine geplante Behandlung von psychosozialen und/oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen durchzuführen.

Dazu sind folgende Qualifikationen zu erwerben:

  • Diagnose von spezifischen Störungen und Erkrankungen

  • Therapieplanung nach diagnostischen Gesichtspunkten

  • Erwerb theoriegeleiteter Interventionsmöglichkeiten

  • Reflexion therapeutischen Handelns und dessen Begründung mit Hilfe transaktionsanalytischer Theoriekonzepte

  • Entwicklung und Veränderung der Therapeuten-Persönlichkeit, die zu einer von Empathie getragenen Beziehung mit der KlientIn führt

  • Reflexion der Therapeuten-Persönlichkeit im Hinblick auf ihren Einfluß auf PatientInnen - im Sinne von Übertragung und Gegenübertragung

  • Settingspezifische Anwendung transaktionsanalytischer Einzel- und Gruppentherapie

  • Erwerb ethischer Grundhaltungen und ethischer Prinzipien

 

 

II. Eingangsbedingungen

 

Für die Ausbildung zur transaktionsanalytischen PsychotherapeutIn sind folgende Eingangsbedingungen vorgesehen:

Ein erfolgreich absolviertes Propädeutikum und die Erfüllung weiterer, im §10PthG festgelegter Voraussetzungen, wenn kein dem PthG.entsprechender Quellenberuf nachgewiesen werden kann, bedarf es einer Bewilligung durch das Bundesministerium

 

  • Aufnahmegespräche mit zwei LehrtherapeutInnen

  • Ein Aufnahmeseminar bei einem Lehrtherapeuten; 101

  • Ein Ausbildungsvertrag mit ITAP (siehe Anhang 1)

 

Der Ausbildungsvertrag gilt jeweils für ein Jahr und kann in gegenseitiger Absprache um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

 

 

Anmerkungen:

 

1: Im Ausland erworbene Ausbildungen und Ausbildungselemente werden, wenn sie im Sinne des Psychotherapiegesetzes gleichwertig sind, anerkannt.

 

2: Für die Berechtigung, während der Ausbildung in Österreich therapeutisch unter Supervision arbeiten zu dürfen (offizieller Titel: "PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision"), ist ein Supervisionsvertrag mit ITAP, Voraussetzung.

 

3: Grundsätzlich gelten, um in Österreich psychotherapeutisch arbeiten zu dürfen und vom Psychotherapiebeirat anerkannt zu werden, die Bestimmungen des österreichischen Psychotherapiegesetzes.

 

 

III.Theorie

 

Das Ausmaß für diesen Abschnitt besteht aus mindestens 325 Stunden, die im österreichischen Psychotherapiegesetz - Fachspezifikum festgelegt sind (300 Stunden). Die in den Unterabschnitten 1. bis 5. jeweils angegebene Stundenzahl ist als Mindestanforderung anzusehen. Spezielle Seminare zu diesen Themen auf der Basis von Theorie, Selbsterfahrung und Praxis, sowie weitere Fortbildung mittels Literatur, Therapieseminaren und Kongressen werden empfohlen und sind Teile des Curriculums.

 

 

1. Theorie der gesunden und pathologischen Persönlichkeitsentwicklung einschließlich der psychosomatischen Erscheinungsbilder (mindestens 75 Stunden)

 

a) Transaktionsanalytische Neurosenlehre und Diagnostik im Vergleich mit tiefenpsychologischen Konzepten: 20 Stunden

b) Frühe Störungen, Schizophrenien, narzißtische und Borderline Störungen und deren Diagnostik in Verbindung mit transaktionsanalytischen Psychosekonzepten, u.a. Schiff-Konzepte: 20 Stunden

c) Transaktionsanalytisch-tiefenpsychologisch orientierte Entwicklungspsychologie, entwicklungspsychologische Differentialdiagnostik: 20 Stunden

d) Transaktionsanalytische Gruppentherapie: 15 Stunden

 

 

 

2. Methodik und Technik, sowie psychotherapeutische Grundhaltungen der Transaktionsanalyse in Verbindung mit dem Menschenbild der Transaktionsanalyse (mindestens 100 Stunden)

 

a) Methoden und Interventionstechniken I:

Basistechniken von Berne, Ich-Zustandsdiagnostik, Methoden und Technik der Enttrübungsarbeit: 20 Stunden

b) Methoden und Interventionstechniken II:

Arbeitsbündnis und spezielle transaktionsanalytische Behandlungsverträge in Bezug zu den verschiedenen Stadien des Therapieprozesses, Übertragung und Gegenübertragung und deren Analyse im Therapieverlauf: 20 Stunden

c) Methoden und Interventionstechniken III:

Psychotherapeutische Grundhaltung und Ethik, Methoden und Techniken des therapeutischen Gesprächs in der Einzel- und Gruppentherapie unter Anwendung spezifischer Interventionen bei neurotischen, psychotischen und psychosomatischen Erscheinungsbildern, transaktionsanalytische Erlaubnis und Erlaubnistransaktionen: 20 Stunden

d) Methoden und Interventionstechniken IV:

Planung der Therapie gemäß transaktionsanalytischer Differentialdiagnostik (z.B. Spiele, Racketsystem, sich gegenseitig bestärkende Racketsysteme, Skript, Systeme von Familienglaubenssätzen u.a.) unter Einbeziehung der Körpersprache, Gestaltung des therapeutischen Settings, Phasen und Stadien der Therapie:20 Stunden

e) Kriseninterventionen: Neurotische, psychotische und lebenszyklische Krisen, Suizidale und homicidale Krisen: spezielle Techniken, Umgang mit öffentlichen Kontaktstellen der Krisenintervention (Unterbringungsgesetz), Grundlagen der Begleitung bei schwerer Krankheit und Tod: 20 Stunden

 

 

3. Persönlichkeits- und Interaktionstheorie (mindestens 50 Stunden)

 

a) Ich-Zustandstheorien, Ich-Zustandspathologie, Struktur- und Funktionspathologie, Pathologie der Cathexis: 15 Stunden

b) Kommunikationstheorie, Theorie der Transaktionen, Theorie der Spiele: 15 Stunden

c) Theorie des Skriptes, Racketsystem: 20 Stunden

 

 

4. Psychotherapeutische Literatur (mindestens 40 Stunden)

 

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung findet statt in

Literaturseminaren, Peergruppenarbeit, Referaten, Kongressen

 

5. Schwerpunktbildung (mindestens 60 Stunden)

 

a) Theorie und Technik der Traumarbeit, Kennenlernen kreativer Medien: 15 Stunden

b) Theorie und Technik der Arbeit mit Anteilen des Eltern-Ich-Zustandes (Introjekte, Systeme von Elternbotschaften), spezielle transaktionsanalytische Beelterungstechniken: 15 Stunden

c) Methoden des Durcharbeitens traumatischer Fixierungen im Kindheits-Ich-Zustand, erlebnisorientierte Techniken: 15 Stunden

d) Einbeziehung der Familie und des sozialen Umfeldes in die Behandlung und den Therapieverlauf: 15 Stunden

 

 

IV. Praktischer Teil

 

Das Ausmaß für diesen Abschnitt besteht aus mindestens 1600 Stunden. Die in den Unterabschnitten 1. bis 5. jeweils angegebene Stundenzahl ist als Mindestanforderung anzusehen.

1. Lehranalyse (mindestens 200 Stunden {Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung})

Das Verhältnis zwischen Einzel- und Gruppentherapie ist mit dem Ausbildner abzuklären. Es sind aber mindestens 120 Stunden Einzelanalyse erforderlich. Im Einzelfall liegt es in der Verantwortung des Ausbildners, das Ausmaß und die Frequenz der Einzelanalyse zu erhöhen.

2. Psychotherapeutisches Praktikum (mindestens 550 Stunden während des Fachspezifikums, davon mindestens 150 Stunden klinisches Praktikum innerhalb eines Jahres)

Umsetzung von und Auseinandersetzung mit psychotherapeutischen Kenntnissen in der Praxis und Erwerb weiterer Erfahrungen unter fachlicher Leitung im psychosozialen Feld

3. Begleitende Praxissupervision zu Pkt. 2 (30 Stunden)

4. Psychotherapeutische Tätigkeit und Supervision (mindestens 720 Stunden)

a) psychotherapeutische Tätigkeit: mindestens 600 Stunden, diese Tätigkeit umfaßt laufende Einzel- und Gruppentherapie.

b) Begleitende Supervision: mindestens 120 Stunden, diese findet in der Form der Einzel-, der Gruppen- und/oder der Life-Supervision statt. Mindestens 2 supervidierte Fälle müssen sich über einen größeren Zeitraum erstrecken, wovon ein Fall für die Abschlußprüfung vorgesehen werden kann. Es liegt in der Verantwortung des Ausbildners, das Ausmaß der Supervisionsstunden im Einzelfall zu erhöhen.

 

 

5. Schwerpunktbildung (100 Stunden)

Die Schwerpunktbildung umfasst:

 

a) Eine Co-Leitung bei Lehrtherapeuten,

b) eine Life-Supervision im Ausmaß eines Seminares,

c) die Beobachtung und schriftliche Reflexion von Einzel- und Gruppenprozessen,

d) die Einübung verschiedener Formen der transaktionsanalytischen Gruppenarbeit,

e) ein Standortbestimmungsseminar, Beratung und Ausbildungsplanung,

f) die Dokumentation eines Langzeitfalles unter begleitender Supervision als schriftliche Abschlussprüfung.

 

 

V. Kontrollstadium

 

Der Status "PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision" berechtigt zur psychotherapeutischen Tätigkeit unter Supervision nach dem Psychotherapiegesetz. Voraussetzung dazu ist die Zulassung der Ausbildungskommission auf Empfehlung des/der Lehrgangleiters und ein aufrechter Ausbildungsvertrag mit ITAP. Das Kontrollstadium dient der Vorbereitung des Abschlusses und ist zeitlich befristet. Die zeitliche Befristung wird durch die Ausbildungskommission ausgesprochen.

 

 

VI. Abschluss der Ausbildung

 

Der Abschluss der Ausbildung leitet sich von den diesbezüglichen Richtlinien der EATA ab (siehe Handbuch EATA, 2006, Kapitel 7.3 und 7.4, 8.1 bis 8.7 und 9.1 bis 9.11) und wurde im Sinne des österreichischen Psychotherapiegesetzes adaptiert. Die Prüfung beinhaltet

 

1. eine schriftliche Fallstudie im Ausmaß zwischen 35 und 65 Seiten,

 

2. eine mündliche Prüfung zum Nachweis theoretischer und praktischer Kenntnisse, sowie Klärung psychotherapeutischer und ethischer Prinzipien.

 

Nach Abschluss der psychotherapeutischen, transaktionsanalytischen Ausbildung mit dem Zertifikat wird eine fortlaufende Weiterbildung und Supervision erwartet.

 

 

VIII. Durchführung und Administration der Ausbildung

 

Durchführung, Administration und Evaluierung der Ausbildung auf Basis des Curriculums werden von Vorstand, der Ausbildungskommission in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Mitglieder des Lehrkollegiums geregelt.

Die Evaluierung der Ausbildungsschritte erfolgt in folgenden Schritten:

 

a) Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmeseminar,

 

b) Überprüfung in den Ausbildungsseminaren und aktive Beteiligung am Ausbildungsprozess,

 

c) Selbst- und Fremdbeurteilung gemeinsam mit AusbildungskanditatInnen und LehrtherapeutInnen am Ende jedes Ausbildungsjahres,

 

d) eine individuelle Analyse unter Einbeziehung der Punkte b) und c) am Ende jedes Ausbildungsjahres. Individuelle Ausbildungsschritte können Teil eines neuen Ausbildungsvertrages sein. Grundsätzlich bleibt der Ausbildungsvertrag über die Dauer der Ausbildung erhalten. Bei schweren Mängeln wird der Ausbildungsvertrag nicht verlängert.

 

e) die Zulassung zum Kontrollstadium d.h. PsychotherapeutIn in Ausbildung unter Supervision

 

f) Im Kontrollstadium eine Co-Leitung bei einer LehrtherapeutIn, ein Standortbestimmungsseminar und eine Ausbildungsplanung, eine Life-Supervision im Rahmen eines Seminars, die Dokumentation eines Langzeitfalles unter begleitender Supervision als schriftliche Fallstudie, die Supervision der psychotherapeutischen Tätigkeit anhand von Bändern und Behandlungsprotokollen, sowie die Abschlussprüfung.
 

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